Johann-Wieser-Ring 25
D-85609 Aschheim / München
Tel 089-908 024
Fax 089-9437 9546
Email: info@bredemeiergmbh.de
Web: www.bredemeiergmbh.de
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Bredemeier Electronics GmbH
1. Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; sie sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, und zwar auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen, selbst wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sind. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- -und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Bestellen vorbehaltlos vornehmen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Verträge kommen erst mit und nach Maßgabe des Inhalts unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Vertragswaren oder sonstige Erbringung der vereinbarten Leistung zustande. In den beiden letzteren Fällen wird die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Rechnung ersetzt.
3. Preise
Die Preise verstehen sich ausschließlich für Verpackung für Lieferung ab Lager Bredemeier und zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlicher, Höhe. Die angegebenen Preise entsprechen der derzeitigen Kostensituation. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialsteigerungen oder geänderten Zuliefererpreisen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Versandart reisen alle Sendungen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über. indem wir den Liefergegenstand an die zur Versendung bestimmten Person oder Spediteur übergeben haben. Das gleiche gilt, wenn der Liefergegenstand zwecks Versendung unseren Firmensitz verlassen hat. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken: die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
6. Lieferzeiten und Verzug
Von uns angegebene Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Lieferzeit beginnt mit der Erteilung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Für höhere Gewalt und sonstige - von uns nicht zu vertretende - außergewöhnliche Umstände, wie insbesondere fehlende Selbstbelieferung. Arbeitskämpfe oder hoheitliche Maßnahmen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen. vollständig von der Leistungs-/ Lieferungspflicht. Geraten wir in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist. Alle anderen Ansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen. es sei denn, die Lieferverzögerung unter Einschluss der Nichterfüllung wäre durch unser grobes Verschulden verursacht worden. Teillieferungen sind zulässig.
Der Besteller hat den Liefergegenstand zu den vereinbarten Terminen abzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden. einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälliger, Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Zahlung hat grundsätzlich bar oder bargeldlos durch Überweisung auf unser Geschäftskonto zu erfolgen. Wechsel und Scheck werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Laster, des Bestellers. Ist der Besteller mit Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt. Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind ebenfalls sofort fällig. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen in erheblichem Umfang nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst, oder wenn uns eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt wird. die unseren Zahlungsanspruch gefährden könnte, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen auszuüben. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt. unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Wir haften bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb solcher Pflichten ist unsere Haftung dem Grund nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf Ersatz des typischen. vorhersehbaren Schadens beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist. gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt. die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch ins liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Besteller ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten. haftet der Besteller für der uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen. solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt. nicht in Zählungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle um Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, d.h. wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
10. Beanstandungen
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich nach Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Eingang der Vertragswaren schriftlich mitgeteilt werden. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach deren Auftreten schriftlich mitzuteilen. Im Falle von Mängeln sind die Liefergegenstände in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden. einen Mangel so hat er auf Verlangen des Verkäufers den Liefergegenstand dem Verkäufer unverzüglich zur Mängelüberprüfung zur Verfügung zu stellen. Der Käufer hat die dem Verkäufer entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist. Bei Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Mängelanzeige sind Gewährleistungsansprüche gegenüber uns aus- geschlossen.
11. Gewährleistung
Gewährleistungsrechte bestehen grundsätzlich nur in dem Umfang. In dem sie auch uns gegenüber unseren Lieferanten zustehen. Wir treten schon jetzt diese Rechte an den Besteller ab. Ansprüche gegen uns selbst bestehen nur nach vorheriger gerichtlicher Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche gegen unsere Lieferanten. Subsidiär haften wir selbst allerdings kann der Besteller nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Sollte die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehlschlagen, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mangelfolgeschäden - soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
12. Export
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus und des Office of Export Control in Washington möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die entsprechende Bestimmung wird unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch die gesetzliche Regelung ersetzt.